TolaData GmbH

Allgemeine Nutzungs- und Vertragsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der TolaData Software als Software-as-a-Service

Genehmigt vonCEO, Jo Bennett 
Letzte ÜberarbeitungJuni 2021

 

Diese allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen (AGB) gelten zwischen der TolaData GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Berlin, Wallstraße 15, 10179 Berlin/Deutschland („TolaData“ oder “der Anbieter”) und den Kunden von TolaData als Unternehmer (§ 14 BGB) in Form einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln („Kunde(n)“), welche die über die Website ( www.toladata.com) verfügbare Software-as-a-Service (SaaS) via https://toladata.io (die „Software“) nutzen wollen. Diese AGB gelten auch für alle damit zusammenhängenden Leistungen von TolaData für die Zeit der Vertragslaufzeit.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TolaData ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Inhaltsübersicht 

  1. Leistungen 
  2. Nutzungsumfang
  3. Dateneigentum & Datenschutz
  4. Pflichten des Kunden
  5. Störungsmanagement
  6. Ansprechpartner
  7. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
  8. Vergütung, Zahlung und Leistungsschutz
  9. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
  10. Sachmängel und Aufwandsentschädigung
  11. Rechtsmängel
  12. Allgemeine Haftung des Anbieters
  13. Sonstiges

1. Leistungen

1.1  Der Anbieter TolaData stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software “toladata.io” in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit.

1.2  Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.3 TolaData kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen, Kunden können sich über die Firmen-Website (Release Notes) über Änderungen informieren.

2. Nutzungsumfang

2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines aktuellen Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch TolaData.

2.2  Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Projekt- und Durchführungspartner des Kunden sowie weitere externe Stakeholder, für die vom Kunden ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Software begründet werden kann und die von dem Kunden in die Software eingeladen werden, gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Vertrages, sondern werden angesehen, als seien sie Mitarbeitende des Kunden selbst. 

Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.

2.3  TolaData ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

2.4  Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde TolaData auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, und insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

2.5  TolaData kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

2.6  Der Anspruch des Anbieters TolaData auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

2.7  Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

3. Dateneigentum & Datenschutz

3.1. Jede Partei hält die geltenden Datenschutzgesetze ein. Falls erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ab, der hier heruntergeladen werden kann.

3.2 Für alle vom Kunden stammenden um im System oder der Software von TolaData eingetragenen und gespeicherten Daten gilt: 

  1. a) Das ausschließlich Eigentum an diesen Daten verbleibt beim Kunden.
  2. b) TolaData verwendet diese Daten nicht für einen Zweck, den der Kunde nicht ausdrücklich verlangt oder dem der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

3.3  Soweit TolaData auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. TolaData wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung.

3.4  Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes TolaData von Ansprüchen Dritter frei.

3.5  Für das Verhältnis zwischen dem Anbieter TolaData und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

3.6  Der Anbieter TolaData gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1  Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

4.2  Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter TolaData von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

4.3  Der Kunde hat von TolaData zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

5. Störungsmanagement

5.1 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. Die von TolaData erbrachten Leistungen und Software entsprechen im Wesentlichen der Beschreibung auf www.toladata.com und unter www.toladata.io. Mängelrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 

5.2. Bei Mängeln von Update-, Upgrade- oder Neufassungen beschränkt sich das Mängelrecht auf die neuen Eigenschaften der Update-, Upgrade- oder Neufassung der Software gegenüber dem vorherigen Versionsstand.

5.3. Hält TolaData das in der folgenden Tabelle festgelegte Niveau der Serviceverfügbarkeit während eines Kalendermonats nicht ein, hat der Kunde Anspruch auf die unten beschriebenen Gutschriften in % der Lizenzgebühr für den entsprechenden Zeitraum:

Verfügbarkeit von toladata.ioGutschrift in % der Lizenzgebühr
< 99 %5 %
< 95 %15 %
< 90 %25 %

5.4 Der Kunde wird TolaData Mängel der Software unverzüglich anzeigen.

5.5 Die Ansprüche des Kunden gegen TolaData aus diesem Vertrag wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem ersten Zugriff auf die Software. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Ansprechstelle

6.1 TolaData stellt eine Ansprechstelle für den Kunden bereit. TolaData nimmt Anfragen per Chat, E-Mail, und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten (Central European Time) entgegen.

6.2 Weitergehende Leistungen wie Einführungen und Schulungen aber auch andere Ansprechzeiten und -fristen oder Einsätze des Anbieters TolaData vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.

7. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

7.1  Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab Vertragsabschluss und/oder Zahlung bzw. Rechnungsstellung der Lizenzgebühren mit der entsprechend vereinbarten Laufzeit. Zuvor kann ein unentgeltlicher Test der Software (free trial) erfolgen. 

7.2 Befristete Verträge enden mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat verlängern sich stillschweigend um einen Monat und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Unbefristete Verträge mit einer ursprünglichen Laufzeit von 12 Monaten (bzw. der jeweils vereinbarten Laufzeit) verlängern sich jeweils um die Dauer von 12 weiteren Monaten (bzw. die vereinbarte Laufzeit), wenn sie nichts spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit gekündigt werden.

7.3  Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4  Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

7.5  Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird TolaData den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

8. Vergütung, Zahlung und Leistungsschutz

8.1  Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Lizenzgebühr im Voraus und in voller Höhe zu Beginn der jeweiligen Laufzeit zu zahlen, sofern zwischen TolaData und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. 

Ausgewiesene Vergütungen (z.B. auf der Website) sind grundsätzlich Netto-Preise. 

8.2  Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

9. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

9.1  Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. 

9.2  Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

9.3 Der Kunde wird TolaData bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.

9.4  Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.

Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

9.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

9.6 Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

9.7  Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

10. Sachmängel und Aufwendungsersatz

10.1 TolaData leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

10.2 Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

10.3  Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

11. Rechtsmängel

11.1  Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet TolaData nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

TolaData haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

11.2  Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters TolaData seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. TolaData und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

11.3  Werden durch eine Leistung des Anbieters TolaData Rechte Dritter verletzt, wird TolaData nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a)  dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b)  die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c)  die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

12. Allgemeine Haftung des Anbieters 

12.1 TolaData haftet dem Kunden stets

  • für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz und
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

12.2 TolaData haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. 

12.3  Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten haftet TolaData nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters TolaData vereinbart ist.

13. Sonstiges

13.1  Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import-und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

13.2  Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so bedarf diese der Zustimmung des Kunden.

13.3  Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.

13.4  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (incl. Kündigungen, Rücktritt) können nur schriftlich (in Textform z.B. per eMail) vereinbart werden.  Ist zwischen dem Kunden und TolaData eine bestimmte Schriftform oder die Nutzung eines Ausschreibungsportals vereinbart, so ist diese Form zu verwenden. 

13.5  Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters TolaData.

The TolaBrief Newsletter

A monthly round-up of news and useful links on the digitisation of the sustainable development sector, from the team at TolaData

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